Hygienevorschriften
Liebe Zuschauer:innen,
bitte beachten sie unsere Hygienevorschriften vor Ort. Die Landesverordnung schreibt vor, dass bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a zu tragen haben. Die Mund-Nasen-Bedekung kann abgenommen werden, wenn diese sich auf festen Sitz- oder Stehplätzen befinden und sich passiv verhalten. Bei Krankheitssymptomen bitten wir sie, nicht an der Veranstaltung teilzunehmen.
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