Blöde Frage, werden Sie denken, natürlich. Nachhaltigkeit ist in allen Lebensbereichen nicht nur zweckmäßig, sondern dringend geboten. „Auch die Landesregierung bekennt sich zur Agenda 2030 und richtet ihre Politik an den UN-Nachhaltigkeitszielen aus.“ (So auf der Website des Landes Schleswig-Holstein.)
Für uns war Nachdenken über ökologische Nachhaltigkeit schon eine Selbstverständlichkeit, bevor es dieses Wort gab. Innerhalb der Freien Szene, ihren Verbänden und Netzwerken ist Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb ebenfalls ein großes Thema. Wir haben an verschiedenen Fortbildungen, Projekten und Austauschrunden zu dem Thema teilgenommen und festgestellt, dass wir in vielen Bereichen schon ziemlich gut sind. LED-Scheinwerfer, sparsamer Umgang mit Papier, Recycling und Wiederverwendung von Bühnenelementen, Transporte womöglich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad und natürlich noch einiges mehr…
Eine eigene PV-Anlage erschien uns der nächste Schritt. Wir ließen uns beraten, holten Kostenvoranschläge ein und stellten einen Investitionsantrag beim Land. Wir ließen uns durch die Ablehnung nicht entmutigen und bauten im Sommer 2024 aus den laufenden Fördermitteln Solarpanelen aufs Dach des Hinterhauses.
Doch dann kam Post vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die die Anschaffung der PV-Anlage nicht als förderfähig und für den Betrieb eines Theaters nicht notwendig ansah. Es begann ein längerer Austausch von Argumenten, der mit einer Rückerstattungsforderung über 3815,– € endete. (Das sind 22,5% der Kosten für die PV-Anlage, dem Anteil der Landesförderung am Gesamthaushalt der Pilkentafel.)
Wir haben diese Summe schweren Herzens zurück überwiesen und so klafft jetzt eine Lücke in unserem Haushalt 2025.
Jetzt kommt ihr, jetzt kommen Sie ins Spiel: Wer der Meinung ist, dass es auch für Theater sinnvoll ist, eine PV-Anlage zu betreiben, kann uns mit einer Spende unterstützen und damit das Statement abgeben:
Nachhaltigkeit im Theater ist zweckmäßig!
Zum Spenden: Unser Konto
DE27 2175 0000 0017 0200 34
BIC NOLADE21NOS
Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Sollte eine Spendenbescheinigung in diesem Fall erwünscht sein, dann bitte im Verwendungszweck „Name + Adresse“ angeben oder bei Fragen Kontakt per Mail aufnehmen


